Frauen Union Kreisverband Gelsenkirchen

Altschuldenlösung

Das Land NRW bringt Gesetzesentwurf auf den Weg

Anpacken, stärken, entlasten

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt mit dem ASEG NRW das Gesetz zur anteiligen Entschuldung der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag ein. Die erste Le-sung wird noch im Mai 2025 stattfinden.

Die wesentlichen Inhalte

Verantwortung auch in herausfordernden Zeiten: CDU und Bündnis ´90/Die Grünen legen erstmals in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Altschuldenlö-sung für die Kommunen vor.

Ein Kraftakt: Trotz der angespannten Lage des Landeshaushaltes wird ein wesentlicher Bei-trag zur Beseitigung der kommunalen Verschuldung im Hinblick auf die kommunalen Ver-bindlichkeiten zur Liquiditätssicherung und eine anteilige Entschuldung im Wege einer Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen geleistet. Pro Jahr wird eine viertel Milliarde Euro im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

3 Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 % des gemel-deten und geprüften Gesamtvolumens der als übermäßig zum 31. Dezember 2023 (Stich-tag!) geltenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung aus den kommunalen Kernhaus-halten in die Landesschuld, Umsetzung einer Mindestentschuldungsquote und die höchst-verschuldeten Kommunen erhalten eine Spitzenentschuldung auf 1.500 Euro/je Einwoh-nerin oder Einwohner

Übermäßigkeit: Eine Übermäßigkeit liegt vor, wenn der gemeldete und geprüfte Stand der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung 100,00 Euro/je Einwohnerin oder Einwohner übersteigt. Der Bevölkerungsstichtag ist ebenfalls der 31. Dezember 2023.

Soforteffekt mit Stärkung des kommunalen Eigenkapitals: Mit der Übernahme in die Lan-desschuld, werden im Kommunalhaushalt die Verbindlichkeiten gegen das Eigenkapital ausgebucht. Je nach Lage vor Ort, entstehen unmittelbare Wirkungen auch in der Ergeb-nisplanung (oder in der Ist-Ergebnisrechnung). Dadurch erfolgt eine sofortige Stärkung der allgemeinen Rücklage in den Kommunalhaushalten. Wichtig: Die viertel Milliarde Euro wird nicht an die Kommunen ausgezahlt, sondern wird zur Bewirtschaftung der in die Landesschuld übernommenen Verbindlichkeiten benötigt.

Der weitere Fahrplan

Erste Lesung im Landtag Nordrhein-Westfalen im Mai 2025

Ziel: Beschlussfassung im Juli 2025

Nach Beschlussfassung: Die möglichen antragsberechtigten Kommunen haben die Ver-bindlichkeiten zur Liquiditätssicherung sowie den Abzugsposten („liquide Mittel“) durch eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft prüfen zu lassen. Idealerweise erfolgt dies während den Sommerferien, so dass die Räte vor der Kommunalwahl, die am 14. September 2025 stattfindet, darüber beschließen, ob ihre Kommune einen Antrag auf anteilige Entschuldung an das Land Nordrhein-Westfa-len stellen soll.

Nach Antragstellung ist die Kommune in der Verpflichtung, die gemeldeten Bestände zu aktualisieren.

Gesamtberechnung: Das Gesamtvolumen zum Abbau übermäßiger kommunaler Verbind-lichkeiten zur Liquiditätssicherung und die auf die einzelnen Kommunen entfallenden Übernahmebeträge werden durch das für Kommunales zuständige Ministerium berechnet und veröffentlicht.

Die Schuldübernahme: Das für Finanzen zuständige Ministerium löst die kommunalen Ver-bindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe der in den jeweiligen Bewilligungsbeschei-den festgesetzten Übernahmebeträge ab der Bestandskraft des jeweiligen Bewilligungsbe-scheides in einem Zeitraum bis spätestens zum 31. Dezember 2026 bei den Gläubigerinnen und Gläubigern der teilnehmenden Kommunen ab.

 

Die mögliche Bundesbeteiligung

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene zwischen CDU/CSU und SPD ist es unserem Ministerpräsidenten gelungen, dass im Koalitionsvertrag erstmals klare Aussagen über eine Bundesbeteiligung an einer Altschuldenlösung gefasst werden konnten. Das ASEG NRW ist so gebaut, dass es die Bundesvorgaben aus März 2023 berücksichtigt und damit an eine Bundeslösung anschlussfähig ist. Der Zug ist auf dem Gleis. Wenn der Landtag Nordrhein- Westfalen im Juli 2025 eine Beschlussfassung herstellt, ist er abfahrbereit. Die Bundesregie-rung kann zusteigen.